EVALUIERUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN IN WIEN & NÖ
Ein Schwerpunkt im Rahmen der betrieblichen Arbeitsplatzevaluierung ist die Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen. Dabei tauchen häufig Fragen im Betrieb auf, die Herangehensweisen, Planung und Organisation der Evaluierung der psychischen Belastungen betreffen.
Die ÖNORM EN ISO 10075-1 definiert den Begriff „psychische Belastung“ als die Gesamtheit aller erfassbarer Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
Sie können einen Menschen sowohl positiv beanspruchen (aktivieren, stimulieren), als auch negativ (schädigend) auf ihn einwirken.
Psychischen Belastungen vorbeugen
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen (§ 4 ASchG). Psychische Belastungen zählen dazu ebenso wie körperliche Belastungen.
Evaluierung psychischer Belastungen
& gezielte präventive Maßnahmen
Das Ziel jeder Evaluierung nach § 4 und § 5 ASchG ist es, auf Basis der ermittelten Ergebnisses, gezielt präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und auf diese Weise auch psychische Fehlbelastungen zu reduzieren. Unsere ArbeitsmedizinerInnen bieten in Zusammenarbeit mit ArbeitspsychologInnen die Evaluierung psychischer Belastungen für Unternehmen sämtlicher Branchen an. Der Projektablauf wird mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin jeweils individuell erarbeitet.