“Seit dem Jahr 2013 muss in Österreich besonders darauf geachtet werden, dass in jedem Unternehmen nicht nur die physische Gesundheit der Mitarbeiter geschützt wird, sondern auch die psychische Gesundheit.” Dies wurde im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert.
Das heißt jeder Betrieb ist verpflichtet, die psychischen Belastungen der MitarbeiterInnen mit Hilfe standardisierter Fragebögen zu erheben und Gründe für Fehlbeanspruchungen zu beseitigen. Ob die Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes eingehalten werden, wird in Österreich von der Arbeitsinspektion überprüft.
Beispiele für arbeitsbedingte psychische Belastungen könnten sein: starker Zeit- und Termindruck, Beschleunigung von Arbeitsabläufen und Multitasking, Unterbesetzung, kleine Handlungsspielräume, monotone Aufgaben, Lärm und enge räumliche Verhältnisse durch Großraumbüros, sowie zu wenig Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte. Diese psychischen Belastungen am Arbeitsplatz führen natürlich nicht zwangsläufig zu einer Fehlbeanspruchung und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern sind teilweise Bestandteil eines normalen Arbeitsprozesses.
Gerade deshalb ist es enorm wichtig zu erheben, wie belastet sich die Mitarbeiter durch solche Bedingungen fühlen und ob es zu einer Fehlbeanspruchung kommt.